Political Monitor Q3 - Vollversion
Ausgabe Q3 2023
Liebe APSCo Deutschland Mitglieder:innen,
Wir wollen unsere Marktrelevanz im politischen Diskurs deutlich machen. Dabei stellt uns die Heterogenität der Staffingbranche immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb haben wir zusammen mit dem HRM Institut eine Datenzusammenstellung in den Bereichen Festanstellungsvermittlung, freiberufliche Projektbesetzung und Arbeitnehmerüberlassung beim Marktforschungsunternehmen Lünendonk in Auftrag gegeben. Am 18. Oktober ist es so weit und wir präsentieren Euch die aktuellen Erkenntnisse über das Volumen, die Entwicklung und die Zukunft unserer Staffingbranche in Deutschland auf der STAFFINGpro.
Auch die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit beschäftigt uns weiter. In der kürzlich stattgefundenen, zweiten Trilogverhandlung zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ging es diesmal um konkrete Inhalte. Die Kompromissvorschläge von Rat und Kommission bergen einige Hürden für die Rekrutierungs- und Personalbranche, insbesondere für den Freelancer-Markt. Aus diesem Grund haben wir ein APSCo Positionspapier erstellt. Am 13. November möchten wir dazu mit Euch in unserem Political Forum über dieses Thema sprechen. Der Link zur Veranstaltung findet Ihr hier.
Liebe Mitglieder, nun wünsche ich Euch eine informative Lektüre.
Euer
Thomas André Sola
Aus der Bundesregierung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde noch vor der Sommerpause am 23. Juni im Bundestag verabschiedet und wird ab November 2023 in Anwendung sein (APSCo Political Monitor Q2 2023). Im letzten Political Monitor haben wir auch über die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts berichtet, das aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erforderlich ist. Das Bundeskabinett hat sich hierzu am 23. August auf einen Regierungsentwurf geeinigt, welcher in einem nächsten Schritt in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht wird.
APSCo Deutschland sieht in der vereinfachten Einwanderung aus Drittstaaten einen notwendigen Fortschritt für Deutschland, denn der Mangel an Fachkräften im Land ist zu groß, als dass dies allein mit Arbeitskräften aus EU-Staaten kompensiert werden könnte. Ein Nachteil für die Anwerbung von Fachkräften ist definitiv die Sprachbarriere. Ob die gesetzten Anreize mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausreichen und genügend Deutschsprachkurse für eingewanderte Fachkräfte angeboten werden können, bleibt abzuwarten.
Arbeitszeitgesetz
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes steht bei Minister Heil seit Beginn des Jahres auf der Agenda (APSCo Political Monitor Q1, Q2 2023). Dennoch hat sich in den letzten Monaten hierzu nichts Neues getan. Noch ist offen, wann das BMAS einen Gesetzentwurf zur Abstimmung in das Bundeskabinett einbringt.
Altersvorsorgepflicht für Selbständige (AVP)
Am 28. Juni fand in der Landesvertretung Brandenburg eine hochkarätig besetzte Veranstaltung statt, die vom „Haus der Selbstständigen“ organisiert wurde. Die Organisation wird vom BMAS finanziert und ist eng mit der Gewerkschaft ver.di verbunden. Auf dem Podium saßen Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär im BMAS), Gundula Roßbach (Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung) und Professor Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts). Das BMAS hat bereits sehr konkrete Vorstellungen zur Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhabens. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Altersvorsorgepflicht unabhängig von einer Verbesserung des Statusfeststellungsverfahrens geplant ist.
APSCo Deutschland hält eine ausreichende Vorsorge für wichtig. Die Gemeinschaft der Selbständigen hat aber immer darauf bestanden, dass beide Anliegen gemeinsam behandelt werden. Sollte die AVP so umgesetzt werden, ohne das Statusfeststellungsverfahren zu verbessern, ist eine verbesserte Rechtssicherheit beim Einsatz von Solo-Selbständigen in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
Vorhabenplanung des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuell vier relevante Vorhaben auf der Agenda, welche für unsere Branche und Mitglieder relevant sind. Dazu zählt der Beschäftigtendatenschutz, faire Lieferketten, das Rentenpaket II und die faire Arbeit in der Plattformökonomie (EU).
Zum Beschäftigtendatenschutz ist bisher bekannt, dass Deutschland aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2023 den deutschen Arbeitnehmerschutz mit dem Europarecht in Einklang bringen muss. Die Entscheidung des EuGH steht nicht direkt in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, veranlasst dennoch Handlungsbedarf bei der Bundesregierung. Im August wurde bei der Kabinettsklausur in Meseberg die neue Nationale Datenstrategie der Bundesregierung finalisiert und beschlossen. Hierin schreibt die Bundesregierung, dass sie von den Öffnungsklauseln der DSGVO Gebrauch machen möchte, um die Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Beschäftigtendatenschutz zu verbessern.
Zu dem Vorhaben der fairen Lieferketten ist bislang in Deutschland noch wenig bekannt. Hintergrund ist das EU-Lieferkettengesetz, welches aktuell im Europäischen Parlament beraten wird. Dieses soll dafür sorgen, dass große Unternehmen mit Sitz in der EU für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Wertschöpfungskette verantwortlich gemacht werden können. Das BMAS ist für die Verhandlungen in Brüssel zuständig, hält sich bisher mit einer Position dazu jedoch zurück, denn die Verhandlungen zwischen EU-Staaten und dem Europäischen Parlament gestalten sich schwierig.
Noch unklar ist, ob das Rentenpaket II auch die im Koalitionsvertrag genannte Altersvorsorgepflicht für Selbständige (AVP) enthalten wird. Nach unseren Informationen soll dies eher nicht der Fall sein.
Zum Thema der fairen Arbeit in der Plattformökonomie (EU) hat APSCo Deutschland ein Positionspapier erstellt, welches wir Euch am 13. November in unserem Political Forum vorstellen möchten. Die Online-Veranstaltung bietet Euch die Möglichkeit, Fragen zu stellen, mit uns das Positionspapier zu diskutieren und so den legislativen Prozess mitzugestalten. Hier geht es zur Anmeldung.
Künstliche Intelligenz in Europa
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Einrichtung eines neuen globalen Beratungsgremiums für Künstliche Intelligenz (KI) vorgeschlagen. Dieses Organ wäre vergleichbar mit einem Weltrat, wie der äußerst einflussreiche Weltklimarat (IPCC) und solle sich um die gesellschaftlichen Risiken von KI, aber auch den möglichen Vorteilen auseinandersetzen. Das Vorhaben wurde am Rande des G20-Gipfels der führenden Industrie- und Schwellenländer in Indien erstmals bekannt. Grundlage für einen KI-Weltrat sei laut von der Leyen der Wunsch verschiedener KI-Entwickler eine globale Regulierung für KI einzuführen.
Hinsichtlich des AI Acts (APSCo Political Monitor Q2) gibt es zwischen dem Rat der EU und der Europäischen Kommission noch strittige Punkte, die während der Trilogverhandlungen zu klären sind. Die KI-Verordnung soll Anfang 2024 verabschiedet werden.
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