Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern muss grundsätzlich aufgezeichnet werden. So hatte es der Europäische Gerichtshof bereits in einem Urteil von 2019 entschieden. Und das Bundesarbeitsgericht hat in der Folge mit seinem Beschluss zur Zeiterfassung klargestellt: Das gilt auch in Deutschland. Dass Arbeitszeiten aufgezeichnet werden müssen, ist damit bereits heute als geltendes Recht zu betrachten.

Unternehmen müssen also die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Wie genau diese das tun sollen, bleibt allerdings weiter ungeklärt. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen waren bereits für das letzte Quartal 2023 angekündigt. Doch Unternehmen warten bis heute weiter auf klare Vorgaben.

Thomas Leister (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Osborne Clarke) und Magdalena Polzin (Managing Director bei Westhouse Austria GmbH und Legal Forum Chair) möchten in diesem Legal Forum den Teilnehmern einen Einblick geben, wann voraussichtlich mit einer finalen gesetzlichen Regelung zu rechnen ist, wohin die Reise in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung in Deutschland vermutlich gehen wird und was unsere Mitgliedsunternehmen (bereits jetzt) tun können, um sich in Bezug auf die kommenden Vorgaben gut aufzustellen bzw. was es hierbei zu beachten gibt. Beleuchtet werden soll auch, ob und inwiefern man sich mit der neuen Zeiterfassungspflicht von der sog. Vertrauensarbeitszeit verabschieden muss.

 

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