Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird Pflicht!


Nachdem der Vermittlungsauschuss angerufen worden war hat der Bundestag am 12. Mai 2023 das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet (HinSchG - Hinweisgeberschutzgesetz). Ziel des Hinweisgeberschutzgesetz ist eben der Schutz hinweisgebender Personen (sog. Whistleblower), die Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz adressiert auch, gemäß des zunehmend relevanten Compliance-Gedankens, eine "Beweislastumkehr" für die Unternehmen bzw. Arbeitgeber.
Mit dem neuen Gesetz wird der Schutz von Hinweisgebern entsprechend der EU-Whistleblower-Richtlinie endlich im deutschen Recht umgesetzt.

Mehr Informationen erhaltet ihr am 04.07. aus juristischer Perspektive von Thomas Leister (Osborne Clarke) und von Stephan Frank (SFC I Stephan Frank Consulting) als Ombudsperson.

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